Auswirkung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen – Auswirkungen für Abrechnungsgesellschaften

Wirtschaftlich unsichere Zeiten führen zum Anstieg von Kriminalität allgemein, aber auch von Wirtschaftskriminalität. Besonders bedrohlich ist für Unternehmen aktuell die Cyberkriminalität für Abrechnungsdienstleister gibt es in wirtschaftlich unsicheren Zeiten vor allen Dingen Veritäts- und auch Betrugsschäden. Diese Gefahr besteht auch für Abrechnungsgesellschaften und Factoring Unternehmen, die sich mit dem Einzug von Forderungen aus dem Healthcare-Markt befassen.

Der Pressemitteilung des GKV Spitzenverbandes vom 30. November2023 zufolge ist dem Gesundheitswesen in den letzten 20 Jahren ein Gesamtschaden von 1,13 Milliarden Euro durch Abrechnungsbetrug entstanden. Im aktuellen siebten Fehlverhaltensbericht des GKV-Spitzenverbandes lag der ermittelte Schaden in den Jahren 2020 /2021 bei 132 Millionen Euro, wobei der Brennpunkt in der häusliche Krankenpflege lag, mit einem Schaden von 29,60 Mio.

Forderungen aus betrügerischen Sachverhalten oder solche, die korruptiv bemakelt sind, verstoßen häufig gegen gesetzliche Vorschriften. Solche Forderungen sind dann nicht durchsetzbar.

Abrechnungsgesellschaften und Factoringunternehmen, insbesondere wenn sie das echte Factoring betreiben, müssen sich vor dem Erwerb wertloser Forderungen schützen dazu ist es erforderlich, effektive Überwachungs- und Kontrollsysteme einzuführen um auf diese Weise potenzielle Schwachstellen zu ermitteln oder unzulässige Aktivitäten aufzudecken. Unsere Kollegin Frau Julia Bette, Rechtsanwältin und Notarin, hat sich in ihrem Vortrag am 8. November 2023 vor dem Deutschen Factoring Verband e.V. Berlin dem Thema „Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“ gewidmet:

Welchen Einfluss hat die aktuelle Wirtschaftskrise auf die Kriminalität? Welche Aspekte von Wirtschaftskriminalität sind im Gesundheitssektor relevant? Welche Risiken bestehen beim Ankauf von Gesundheitsforderungen und welche gesetzgeberische Antworten und präventiven Maßnahmen gibt es? (mehr …)

Wichtige Änderungen des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024

Am 01. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz: MoPeG) in Kraft.
Unternehmenstragende Gesellschaften, wie Berufsausübungsgemeinschaften von Ärzten, Medizinische Versorgungszentren, Sozietäten von Rechtsanwälten (soweit sie nicht Partnerschaftsgesellschaften sind) Steuerberatern oder Zusammenschlüsse von Handwerkern sowie vermögensverwaltende Gesellschaften, z.B. Grundstücksgesellschaften, erhalten zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Personengesellschaftsrechts im Jahr 1900 die Möglichkeit, ihre Gesellschaft in den von den Bundesländern neu geschaffenen Gesellschaftsregistern registrieren zu lassen.

Das Personengesellschaftsrecht zeichnet sich dadurch aus, dass viele Regelungen der individuellen Gestaltung durch den Gesellschaftsvertrag vorbehalten sind. Daran ändert sich auch durch das MoPeG nichts. Die Gestaltungsfreiheit birgt aber die Gefahr, dass der Gesellschaftsvertrag u.U. Regelungslücken enthält, die nunmehr durch das MoPeG abweichend von den Vorstellungen der Gesellschafter geregelt (mehr …)

Aktuelles aus dem Medizinrecht – Neuerungen im Gesundheitssystem durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG

Mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune vom 15.06.2023 (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG) will das Bundesministerium für Gesundheit die Gesundheitsversorgung in den Kommunen vor Ort stärken, insbesondere in sozial oder strukturell benachteiligten Regionen, und die individuelle Gesundheitskompetenz erhöhen.

Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Einführung von neuen Institutionen, den Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren, wobei vor allem letztere (nicht nur) die hausärztliche Versorgung grundsätzlich neu gestalten könnten.

Gesundheitskioske sollen in besonders benachteiligten Regionen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratungsangebote anbieten. Die Errichtung der Kioske liegt in den Händen der Kommunen sowie den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Hauptaufgaben sollen die (mehr …)

Rückzahlungsverlangen der KV von Weiterbildungszuschüssen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind verpflichtet, die ärztliche Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte zu fördern. Der Umfang und die Durchführung der Zahlung dieser Fördergelder werden in der Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geregelt und sind unmittelbar an den Weiterbildungsberechtigten auszuzahlen. (mehr …)

Neuer Kompetenzbereich Gesundheitswesen

Mit einer Bruttowertschöpfung von knapp 364,5 Milliarden Euro steht die Gesundheitswirtschaft für rd. 12,1 Prozent des Deutschen Bruttoinlandsprodukts, Tendenz steigend. Rund 5,8 Millionen Menschen sind im Gesundheitswesen beschäftigt. Das ist mehr als jeder siebte Beschäftigte.

Der Erfolg von Berlin als Gesundheitsmetropole gründet auf einer 300 Jahre alten Tradition als Gesundheits- und Wissenschaftszentrum. Hier wirkten in der Vergangenheit mehr als ein Dutzend Nobelpreisträger, darunter Forscher wie Rudolf Virchow und Robert Koch.

Die Fortschritte in der Medizin bei gleichzeitiger demographischer Veränderung der Gesellschaft bedingen zunehmend komplexere Versorgungsformen im stationären und ambulanten Sektor.

Die Ärzteschaft steht vor neuen Herausforderungen bezüglich beruflicher und interdisziplinärer Kooperationen. Neue Berufsfelder, wie z.B.  Physician Assistants gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hinzu kommen neue Fragestellungen, beispielsweise auf den Gebieten E-Health, Datenschutz im Gesundheitswesen und im Heilmittelwerberecht.

Auch die Immobilienwirtschaft muss bei der Entwicklung neuer Projekte auf die sich verändernden Anforderungen der alternden Gesellschaft und den Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung reagieren.

Wir stellen uns diesen Zukunftsthemen und freuen uns sehr, dass zum 01.01.2023 (mehr …)