Neuer Kompetenzbereich Gesundheitswesen

Mit einer Bruttowertschöpfung von knapp 364,5 Milliarden Euro steht die Gesundheitswirtschaft für rd. 12,1 Prozent des Deutschen Bruttoinlandsprodukts, Tendenz steigend. Rund 5,8 Millionen Menschen sind im Gesundheitswesen beschäftigt. Das ist mehr als jeder siebte Beschäftigte.

Der Erfolg von Berlin als Gesundheitsmetropole gründet auf einer 300 Jahre alten Tradition als Gesundheits- und Wissenschaftszentrum. Hier wirkten in der Vergangenheit mehr als ein Dutzend Nobelpreisträger, darunter Forscher wie Rudolf Virchow und Robert Koch.

Die Fortschritte in der Medizin bei gleichzeitiger demographischer Veränderung der Gesellschaft bedingen zunehmend komplexere Versorgungsformen im stationären und ambulanten Sektor.

Die Ärzteschaft steht vor neuen Herausforderungen bezüglich beruflicher und interdisziplinärer Kooperationen. Neue Berufsfelder, wie z.B.  Physician Assistants gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hinzu kommen neue Fragestellungen, beispielsweise auf den Gebieten E-Health, Datenschutz im Gesundheitswesen und im Heilmittelwerberecht.

Auch die Immobilienwirtschaft muss bei der Entwicklung neuer Projekte auf die sich verändernden Anforderungen der alternden Gesellschaft und den Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung reagieren.

Wir stellen uns diesen Zukunftsthemen und freuen uns sehr, dass zum 01.01.2023 (mehr …)

Prozessieren in Englischer Sprache: Werden nun in Deutschland Kammern für internationale Handelssachen eingeführt?

Vor den deutschen Gerichten ist die Gerichtssprache bislang ausschließlich Deutsch (§ 184 GVG). Darunter leidet die Popularität des Standorts Deutschland für internationale Rechtsstreitigkeiten empfindlich. An einigen Gerichten ist es in bestimmten Fällen zwar zugelassen, dass die Parteien in der mündlichen Verhandlung auf die Beiziehung von Dolmetschern verzichten und stattdessen die Verhandlung auf Englisch geführt wird. Schriftsätze, Verhandlungsprotokolle und alle gerichtlichen Verfügungen und Entscheidungen, müssen aber weiter in deutscher Sprache verfasst werden. Anlagen, vor allem Verträge, müssen dem Gericht mit deutscher Übersetzung zur Verfügung gestellt werden.

Trotz der international hohen Anerkennung des deutschen Rechts und der deutschen Justiz schrecken ausländische Vertragsparteien deshalb davor zurück, für Verträge deutsches Recht und für den Streitfall die Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu wählen. Bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten werden häufig im Ausland oder vor Schiedsgerichten ausgetragen. Vor allem mittelständische Unternehmen (mehr …)