Auswirkung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen – Auswirkungen für Abrechnungsgesellschaften

Wirtschaftlich unsichere Zeiten führen zum Anstieg von Kriminalität allgemein, aber auch von Wirtschaftskriminalität. Besonders bedrohlich ist für Unternehmen aktuell die Cyberkriminalität für Abrechnungsdienstleister gibt es in wirtschaftlich unsicheren Zeiten vor allen Dingen Veritäts- und auch Betrugsschäden. Diese Gefahr besteht auch für Abrechnungsgesellschaften und Factoring Unternehmen, die sich mit dem Einzug von Forderungen aus dem Healthcare-Markt befassen.

Der Pressemitteilung des GKV Spitzenverbandes vom 30. November2023 zufolge ist dem Gesundheitswesen in den letzten 20 Jahren ein Gesamtschaden von 1,13 Milliarden Euro durch Abrechnungsbetrug entstanden. Im aktuellen siebten Fehlverhaltensbericht des GKV-Spitzenverbandes lag der ermittelte Schaden in den Jahren 2020 /2021 bei 132 Millionen Euro, wobei der Brennpunkt in der häusliche Krankenpflege lag, mit einem Schaden von 29,60 Mio.

Forderungen aus betrügerischen Sachverhalten oder solche, die korruptiv bemakelt sind, verstoßen häufig gegen gesetzliche Vorschriften. Solche Forderungen sind dann nicht durchsetzbar.

Abrechnungsgesellschaften und Factoringunternehmen, insbesondere wenn sie das echte Factoring betreiben, müssen sich vor dem Erwerb wertloser Forderungen schützen dazu ist es erforderlich, effektive Überwachungs- und Kontrollsysteme einzuführen um auf diese Weise potenzielle Schwachstellen zu ermitteln oder unzulässige Aktivitäten aufzudecken. Unsere Kollegin Frau Julia Bette, Rechtsanwältin und Notarin, hat sich in ihrem Vortrag am 8. November 2023 vor dem Deutschen Factoring Verband e.V. Berlin dem Thema „Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“ gewidmet:

Welchen Einfluss hat die aktuelle Wirtschaftskrise auf die Kriminalität? Welche Aspekte von Wirtschaftskriminalität sind im Gesundheitssektor relevant? Welche Risiken bestehen beim Ankauf von Gesundheitsforderungen und welche gesetzgeberische Antworten und präventiven Maßnahmen gibt es?

Unsere Kollegin stellte in einem umfassenden Überblick historische und aktuelle Fälle dar, bei denen verschiedene Akteure, darunter Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer von denen spezifische Betrugs- und Korruptionshandlungen im Gesundheitswesen verübt wurden.
Zur Vermeidung, gegebenenfalls existenzbedrohender, Forderungsverluste ist die Beachtung des KYC-Prinzips von besonderer Bedeutung. Dies setzt u.a. eine intensive Befassung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter voraus. Die aus der Wirtschaftskriminalität resultierenden Gefahren, von denen auch Forderungen aus dem Gesundheitsmarkt betroffen sind, sollten für Abrechnungsgesellschaften und Factoringunternehmen, die im Healthcare-Bereich geschäftlich aktiv sind, Anlass sein, sich bestmöglich präventiv aufzustellen, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten sind unternehmensintern Vorkehrungen zur Vermeidung von ESG-Risiken zu treffen. Bekanntlich beinhaltet die siebte MaRisk-Novelle u.a. weitergehende Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken als bisher. Erfreulicherweise gab es aber infolge von Lobbybemühungen des Factoringverbandes eine Klarstellung seitens der BaFin, dass im Factoring keine Einzelprüfung eines jeden Debitors im Hinblick auf ESG-Risiken erforderlich ist. Verlangt wird aber mindestens eine Betrachtung des Geschäftsumfeldes.

Die Einrichtung wirksamer Überwachungs- und Kontrollsysteme ist aufgrund der dichten Regelungsmaterie nicht immer einfach, dennoch mit juristischer Unterstützung möglich. Das Healthcare-Team bei Schellenberg Unternehmeranwälte steht Ihnen dabei gerne beratend zu Verfügung.