Als Unternehmeranwalt ist mein Anspruch nicht, Ihnen theoretisch zum Recht zu verhelfen, sondern faktisch zu Ihrem unternehmerischen Erfolg beizutragen. Gradmesser dafür ist der wirtschaftliche Erfolg.
In der Konsequenz beschränke ich mich nicht auf den Standpunkt eines externen Beraters, der lediglich auf punktuelle Anforderungen reagiert, sondern berate Sie auf der Grundlage einer intensiven Begleitung Ihrer spezifischen Unternehmensabläufe.
In allen unternehmerischen Zusammenhängen, insbesondere aber im von mir schwerpunktmäßig betreuten Bauwesen, ergibt diese Verbindung von fachjuristischer Expertise, Branchenerfahrung und Wissen um die spezifischen technischen und prozessualen Abläufe ein Fundament, das vor teuren „Konstruktionsfehlern“ schützt und mit der Planungssicherheit die Wirtschaftlichkeit erhöht. Daran dürfen Sie mich messen.
1960
Geb. in Berlin
Studium der Rechtswissenschaften
in Berlin
1985
Referendariat beim Kammergericht
1988
Zulassung zur Anwaltschaft
1995
Bestellung zum Notar
Engagiert in der Kommunalpolitik
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV