Rückzahlungsverlangen der KV von Weiterbildungszuschüssen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind verpflichtet, die ärztliche Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte zu fördern. Der Umfang und die Durchführung der Zahlung dieser Fördergelder werden in der Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geregelt und sind unmittelbar an den Weiterbildungsberechtigten auszuzahlen. (mehr …)