Aktuell

Neuer Kompetenzbereich Gesundheitswesen

Mit einer Bruttowertschöpfung von knapp 364,5 Milliarden Euro steht die Gesundheitswirtschaft für rd. 12,1 Prozent des Deutschen Bruttoinlandsprodukts, Tendenz steigend. Rund 5,8 Millionen Menschen sind im Gesundheitswesen beschäftigt. Das ist mehr als jeder siebte Beschäftigte.

Der Erfolg von Berlin als Gesundheitsmetropole gründet auf einer 300 Jahre alten Tradition als Gesundheits- und Wissenschaftszentrum. Hier wirkten in der Vergangenheit mehr als ein Dutzend Nobelpreisträger, darunter Forscher wie Rudolf Virchow und Robert Koch.

Die Fortschritte in der Medizin bei gleichzeitiger demographischer Veränderung der Gesellschaft bedingen zunehmend komplexere Versorgungsformen im stationären und ambulanten Sektor.

Die Ärzteschaft steht vor neuen Herausforderungen bezüglich beruflicher und interdisziplinärer Kooperationen. Neue Berufsfelder, wie z.B.  Physician Assistants gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hinzu kommen neue Fragestellungen, beispielsweise auf den Gebieten E-Health, Datenschutz im Gesundheitswesen und im Heilmittelwerberecht.

Auch die Immobilienwirtschaft muss bei der Entwicklung neuer Projekte auf die sich verändernden Anforderungen der alternden Gesellschaft und den Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung reagieren.

Wir stellen uns diesen Zukunftsthemen und freuen uns sehr, dass zum 01.01.2023 (mehr …)

Verbraucherrechte, Vergleichsportale und Zahlen mit peronenbezogenen Daten: Welche Neuerungen ab 28. Mai 2022 gelten

Im Rahmen einer umfassenden Eignungsprüfung des Verbraucher- und des Marketingrechts in der Europäischen Union durch die Europäische Kommission, als Teil der EU-Verbraucherschutzinitiative „New Deal for Consumers“, wurde festgestellt, dass mehrere verbraucherschützende Rechtsakte der Europäischen Union der Modenisierung bedürfen und zudem die Möglichkeiten zur Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts verbessert werden müssen. Zu diesem Zweck wurde die Richtlinie (EU) 2019/2161 vom 27. November 2019 erlassen. Es handelt sich dabei um eine Änderungsrichtlinie, die die Richtlinien über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG), über Preisangaben (98/6/EG), über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) an die bessere Durchsetzung und die Modernisierung des Verbraucherschutzes anpasst. (mehr …)