Neuer Kompetenzbereich Gesundheitswesen

Mit einer Bruttowertschöpfung von knapp 364,5 Milliarden Euro steht die Gesundheitswirtschaft für rd. 12,1 Prozent des Deutschen Bruttoinlandsprodukts, Tendenz steigend. Rund 5,8 Millionen Menschen sind im Gesundheitswesen beschäftigt. Das ist mehr als jeder siebte Beschäftigte.

Der Erfolg von Berlin als Gesundheitsmetropole gründet auf einer 300 Jahre alten Tradition als Gesundheits- und Wissenschaftszentrum. Hier wirkten in der Vergangenheit mehr als ein Dutzend Nobelpreisträger, darunter Forscher wie Rudolf Virchow und Robert Koch.

Die Fortschritte in der Medizin bei gleichzeitiger demographischer Veränderung der Gesellschaft bedingen zunehmend komplexere Versorgungsformen im stationären und ambulanten Sektor.

Die Ärzteschaft steht vor neuen Herausforderungen bezüglich beruflicher und interdisziplinärer Kooperationen. Neue Berufsfelder, wie z.B.  Physician Assistants gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hinzu kommen neue Fragestellungen, beispielsweise auf den Gebieten E-Health, Datenschutz im Gesundheitswesen und im Heilmittelwerberecht.

Auch die Immobilienwirtschaft muss bei der Entwicklung neuer Projekte auf die sich verändernden Anforderungen der alternden Gesellschaft und den Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung reagieren.

Wir stellen uns diesen Zukunftsthemen und freuen uns sehr, dass zum 01.01.2023

  • Frau Kollegin Julia Bette, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Medizinrecht,
  • Frau Kollegin Prof. Dr. Dörte Busch, L.L.M. (Cardiff), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht,
  • Frau Kollegin Esther Meyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht und
  • Frau Kollegin Kerstin Brauner, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht

zu uns stoßen und künftig gemeinsam den neuen Schwerpunktbereich Gesundheitswesen verantworten werden.

Wir werden damit künftig Krankenhausträgern, Medizinischen Versorgungszentren und Arztpraxen
zusätzlich zu unserer gesellschaftsrechtlichen, immobilienrechtlichen und finanzierungsrechtlichen Praxis eine umfassende Beratung im Medizinrecht, Zulassungsrecht, Abrechnungsrecht, Arbeitsrecht, beim Datenschutz im Gesundheitswesen und im Werberecht anbieten.

Frau Bette kommt mit ihrem Team von der überörtlichen Sozietät Bette Westenberger Brink zu uns. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt auf Praxisübertragungen, der Gestaltung von medizinischen Kooperationen und der Abtretung von Forderungen aus dem Gesundheitswesen. Zu Fragen der Forderungsabtretung berät sie u.a. Factoringunternehmen. Frau Bette war viele Jahre als Schiedsrichterin in Schiedsverfahren für einen Prozessfinanzierer tätig und ist regelmäßige Referentin, u.a. im Auftrag verschiedener Universitätsklinika, auf dem Anästhesiekongress Leipzig, medizinischen Fachgesellschaften sowie für den Deutschen Factoringverband Berlin, u.a. in dessen Arbeitskreis Health. Außerdem berät sie seit Jahren die Mitglieder eines großen Zahnärzteverbandes zu allen Rechtsfragen, die den zahnärztlichen Beruf betreffen.

Frau Prof. Dr. Busch ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Medizinrecht und Mediatorin. Sie ist Honorarprofessorin an der EUFH – Hochschule für Gesundheit | Soziales | Pädagogik. Sie hält regelmäßig Vorträge, insbesondere für Pharmazeutische Unternehmen und in medizinischen Fachverbänden. Ihr Schwerpunkt liegt in der Gestaltung medizinischer Kooperationen, der Beratung von MVZ und Physician Assistant, im Zulassungsrecht, der Begleitung von KV-Prüfverfahren, im ärztlichen Berufsrecht. Sie bietet ihre Beratungen auch englischsprachig an.

Frau Meyer ist neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit mit Schwerpunkt im Medizinrecht als Mediatorin und Lehrbeauftragte an der EUFH – Hochschule für Gesundheit | Soziales | tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im Zulassungsrecht, Abrechnungsrecht sowie im ärztlichen Berufsrecht. Die Beratung bei Fragen der Umsetzung von Patientenverfügungen liegt ihr besonders am Herzen.

Frau Brauner ist nach ihrer Arbeit im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und Justiziarin eines bundesweit tätigen Unternehmens für Intensivpflege seit 2015 als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Medizinrecht tätig und hat sich zudem durch erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrganges auch  im Arbeitsrecht spezialisiert. Sie leitet als Vorstandsmitglied eine Genossenschaft, ist Lehrbeauftragte an der EUFH – Hochschule für Gesundheit | Soziales | Pädagogik und hält Vorträge für Zahn-und Humanmediziner. Ihr Schwerpunkt liegt im Arbeitsrecht der Gesundheitsberufe, dem Datenschutzrecht für Mediziner und Zahnärzte und der Beratung im ärztlichen Berufs- und Zulassungsrecht, bei der Gründung und Kooperation in der Gesundheitsbranche, dem Arzthaftungsrecht und Pflegeunternehmen zu Zulassungs- und Versorgungsverträgen, Regel- und anlassbezogene Prüfungen durch den MDK.