Prozessieren in Englischer Sprache: Werden nun in Deutschland Kammern für internationale Handelssachen eingeführt?

Vor den deutschen Gerichten ist die Gerichtssprache bislang ausschließlich Deutsch (§ 184 GVG). Darunter leidet die Popularität des Standorts Deutschland für internationale Rechtsstreitigkeiten empfindlich. An einigen Gerichten ist es in bestimmten Fällen zwar zugelassen, dass die Parteien in der mündlichen Verhandlung auf die Beiziehung von Dolmetschern verzichten und stattdessen die Verhandlung auf Englisch geführt wird. Schriftsätze, Verhandlungsprotokolle und alle gerichtlichen Verfügungen und Entscheidungen, müssen aber weiter in deutscher Sprache verfasst werden. Anlagen, vor allem Verträge, müssen dem Gericht mit deutscher Übersetzung zur Verfügung gestellt werden.

Trotz der international hohen Anerkennung des deutschen Rechts und der deutschen Justiz schrecken ausländische Vertragsparteien deshalb davor zurück, für Verträge deutsches Recht und für den Streitfall die Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu wählen. Bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten werden häufig im Ausland oder vor Schiedsgerichten ausgetragen. Vor allem mittelständische Unternehmen (mehr …)