Zwischen Finanzierungsbedarf und Investment helfen wir die rechtliche Brücke zu schlagen. Wir kennen die Perspektive der kapitalsuchenden Unternehmen ebenso wie die der Kapitalgeber.
Im Bereich der Projekt- und Unternehmensfinanzierung greifen wir auf einen über Jahre gewachsenen Erfahrungsschatz zurück. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Verhandlung von klassischen Bankkrediten und Kreditsicherheiten ebenso, wie bei der Einbindung von privatem Beteiligungskapital. Die Möglichkeiten hierfür sind vielfältig. Statt der Einräumung unternehmerischer Beteiligungen können zum Beispiel Genussrechte, Options-Anleihen, stille Beteiligungen oder schlicht partiarische Darlehen das Mittel der Wahl sein, um Kapitalgeber dauerhaft oder auf Zeit in die Finanzierung einzubinden. Bei internationalen Finanzierungen kann die Bestellung von Sicherheitentreuhändern hilfreich sein. Und für die laufende Unternehmensfinanzierung kann das Leasing von technischen Anlagen und die Nutzung von Factoring sich als sinnvolle Ergänzung erweisen.
Es ist wichtig, rechtzeitig die Weichen richtig zu stellen. Und so ist es gut, wenn Sie frühzeitig einen kompetenten rechtlichen Berater für die Finanzierungskonzeption, die Vertragsgestaltung und ganz allgemein als Sparringspartner an Bord haben. Genau das sehen wir als unsere Aufgabe an.
Wir verfügen zudem über eine langjährige Erfahrung bei der Beratung von Banken bei der Vergabe großvolumiger Spezialkredite. Das können beispielsweise non-recourse Kredite sein, die mit nicht ganz alltäglichen Kreditsicherheiten unterlegt sind. Die Bestellung solcher Sicherheiten, deren Lagerung, grenzüberschreitender Transport, Versicherung und Verwertung aber auch die Refinanzierung solcher Geschäfte stellen die vertraglichen Gestaltungen vor ganz eigene Herausforderungen. Um diese Herausforderungen kurzfristig und über verschiedenste Rechtsordnungen hinweg zu meistern, arbeiten wir eng mit unseren internationalen Netzwerkpartnern zusammen.
Es geht um Ihr Geschäft. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen.