Arbeitnehmerüberwachung: Das geht. Und das geht gar nicht. (Part I)

Das Bundesarbeitsgericht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatten in der jüngsten Vergangenheit über verschiedene Sachverhalte zur Überwachung von Arbeitnehmer zu entscheiden. Insgesamt zeigt sich, dass mit den Entscheidungen der Sensibilität der Themen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer Rechnung getragen wird. Auf der anderen Seite werden auch Gestaltungsspielräume für den Arbeitgeber eröffnet, Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiter aufzudecken. Hier geht es um die Überwachung privater E-Mailkorrespondenz am Arbeitsplatz und der Verlaufsdaten eines Internetbrowsers.
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