Social Media Plugins auf Websites (Facebook, Google 1+, etc.) und der Datenschutz

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 09.03.2016, Az. 12 O 151/15) ist der Auffassung, dass Unternehmen den „Gefällt mir-Button“ von Facebook nicht auf ihrer Website einbinden dürfen, ohne dass der Besucher der Website vor der Aktivierung des Buttons auf dessen Funktionsweise und die Datenübermittlung an Facebook hingewiesen wird und der Nutzer seine ausdrückliche Einwilligung hierzu erklärt hat. (mehr …)