Das Arbeitsrecht ist – leider – nicht klar und übersichtlich in einem Arbeitsgesetzbuch geregelt. Vielmehr finden sich arbeitsrechtliche Regelungen außerhalb der betrieblichen Ebene von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und betrieblicher Übung kodifiziert in einer Vielzahl von Einzelgesetzen und -verordnungen von A wie Altersteilzeitgesetz bis Z wie Zivildienstgesetz sowie nicht zuletzt in unserer Verfassung.
Deren Regelungen sind, viel mehr noch als in anderen Rechtsgebieten, durch unbestimmte Rechtsbegriffe geprägt. Weiter noch: Der scheinbar eindeutige Wortlaut der Vorschriften wird nicht selten in der Rechtsprechung ganz anders interpretiert oder – mit Rücksicht auf gesamteuropäische Vorgaben – weitab vom Wortlaut europarechtskonform ausgelegt.
Die genaue Kenntnis der komplexen Normenvielfalt und der zu ihr ergangenen Rechtsprechung ist unerlässlich.
Gerüstet mit diesem Handwerkszeug, bieten wir dem Unternehmer vielfältige Handhabe zur sicheren und effizienten Gestaltung der unternehmensinternen Strukturen.
Hartnäckig hält sich die Vorstellung, dass bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen die Arbeitnehmerseite generell am längeren Hebel säße. Das ist nicht wahr. Und viele vermeintliche Gewissheiten wie Unkündbarkeit im Krankheitsfall, keine verhaltensbedingte Kündigungen ohne dreimalige Abmahnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur mit Abfindung sind es auch nicht.
Wahr ist hingegen, dass in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen auch die Psychologie eine große Rolle spielt: ob bei Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer oder mit dem Betriebsrat, vor Gericht oder in der Einigungsstelle, beim Integrationsamt, dem Landesamt für Arbeitsschutz oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Als Unternehmeranwälte kennen wir die betrieblichen Realitäten genauso wie die Perspektiven von Richtern und behördlichen Sachbearbeitern. Wir wissen um die Positionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Und wir bringen das an reicher Erfahrung geschulte Einfühlungsvermögen mit, das nötig ist, um ein für Sie optimales Verhandlungsergebnis herbeizuführen und die Effizienz der betrieblichen Abläufe sicherzustellen.
Denn wir sehen unsere Aufgabe ganz klar darin, Ihnen die positiven Handlungsspielräume zu erschließen, die das Arbeitsrecht bereitet. Und die sind größer, als vielfach vermutet.