Wir beraten Unternehmen und deren Organe mit dem Ziel, das Unternehmen aus der Krise zu führen, sei es im Rahmen eines ordentlichen Insolvenzverfahrens, Schutzschirmverfahrens oder durch Sanierung außerhalb der Insolvenz.

Wir beraten Geschäftsführer und Vorstände wenn es darum geht, Haftungsrisiken im Zuge einer sich abzeichnenden Unternehmenskrise zu vermeiden.

Wir beraten Gläubiger  bei der Vereinbarung von Zahlungsplänen und Stundung mit insolvenzgefährdeten Schuldnern zur Vermeidung von Anfechtungsrisiken. In der Insolvenz von Schuldnern helfen wir Gläubigern effektiv bei der Fortsetzung oder Beendigung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Insolvenzschuldnern und bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche nach Insolvenzantragstellung im Insolvenzeröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren.

Wir prüfen Anfechtungsansprüche der Insolvenzmasse auf Rückgewähr von Zahlungen und Vermögensgegenständen und wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Wir greifen dabei auf umfangreiche Erfahrung aus einer Vielzahl teils großvolumiger Verfahren zurück.

Unsere Experten in diesem Rechtsgebiet