Carsten Brekenfeld

„Individualist“ zu sein in einem Rechtssystem, das aufgrund seiner Regelungsdichte kaum Freiräume lässt, scheint nur schwer vorstellbar. Doch gerade die kreative Kraft und Eigenständigkeit des Einzelnen befördern – im Recht wie in der Wirtschaft – den unternehmerischen Erfolg.

Diesem Denken fühle ich mich verpflichtet; individuelle Lösungen und Ideen, die mehr leisten, als nur den rechtlichen Kategorien zu genügen, liegen mir am Herzen.

In unserer zivilrechtlich ausgerichteten Sozietät bearbeite ich vor allem gesellschafts-, erb- und immobilienrechtliche Fallgestaltungen, berate aber ebenso in allen anderen wirtschafts- und vertragsrechtlichen Fragestellungen.

Sie erwarten eine klare Positionierung, um sich ebenso klar und unter eindeutiger Abschätzung aller Folgen entscheiden zu können. Sie wünschen, dass Ihr Berater vielfältige fachliche Kompetenzen auf sich vereint. Und Sie möchten, dass er Ihr Unternehmen und Sie als Unternehmer kennt. Genau das ist es, was ich unter einem Unternehmeranwalt verstehe, und genau dazu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Lebenslauf

1963
Geb. in Berlin

Bankkaufmann
Studium der Rechtswissenschaften
in Berlin

1991
Referendariat beim Kammergericht

1993
Zulassung zur Anwaltschaft

2000
Bestellung zum Notar

2008
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Engagiert im Bund philatelistischer Prüfer e.V. (BPP)

Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft für Handels- und
Gesellschaftsrecht im DAV