Arbeitnehmerüberwachung: Das geht. Und das geht gar nicht. (Part II)
Nachdem sich Teil I des Beitrags schon mit der (Un-) Zulässigkeit der Überwachung von E-Mails und der Zulässigkeit der Überwachung des Browserverlaufs befasst hat, geht es hier um die Zulässigkeit des Einsatzes von Keyloggern und Detektiven. (mehr …)