Wichtige Änderungen des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024

Am 01. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz: MoPeG) in Kraft.
Unternehmenstragende Gesellschaften, wie Berufsausübungsgemeinschaften von Ärzten, Medizinische Versorgungszentren, Sozietäten von Rechtsanwälten (soweit sie nicht Partnerschaftsgesellschaften sind) Steuerberatern oder Zusammenschlüsse von Handwerkern sowie vermögensverwaltende Gesellschaften, z.B. Grundstücksgesellschaften, erhalten zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Personengesellschaftsrechts im Jahr 1900 die Möglichkeit, ihre Gesellschaft in den von den Bundesländern neu geschaffenen Gesellschaftsregistern registrieren zu lassen.

Das Personengesellschaftsrecht zeichnet sich dadurch aus, dass viele Regelungen der individuellen Gestaltung durch den Gesellschaftsvertrag vorbehalten sind. Daran ändert sich auch durch das MoPeG nichts. Die Gestaltungsfreiheit birgt aber die Gefahr, dass der Gesellschaftsvertrag u.U. Regelungslücken enthält, die nunmehr durch das MoPeG abweichend von den Vorstellungen der Gesellschafter geregelt (mehr …)

Verbraucherrechte, Vergleichsportale und Zahlen mit peronenbezogenen Daten: Welche Neuerungen ab 28. Mai 2022 gelten

Im Rahmen einer umfassenden Eignungsprüfung des Verbraucher- und des Marketingrechts in der Europäischen Union durch die Europäische Kommission, als Teil der EU-Verbraucherschutzinitiative „New Deal for Consumers“, wurde festgestellt, dass mehrere verbraucherschützende Rechtsakte der Europäischen Union der Modenisierung bedürfen und zudem die Möglichkeiten zur Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts verbessert werden müssen. Zu diesem Zweck wurde die Richtlinie (EU) 2019/2161 vom 27. November 2019 erlassen. Es handelt sich dabei um eine Änderungsrichtlinie, die die Richtlinien über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG), über Preisangaben (98/6/EG), über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) an die bessere Durchsetzung und die Modernisierung des Verbraucherschutzes anpasst. (mehr …)

Prozessieren in Englischer Sprache: Werden nun in Deutschland Kammern für internationale Handelssachen eingeführt?

Vor den deutschen Gerichten ist die Gerichtssprache bislang ausschließlich Deutsch (§ 184 GVG). Darunter leidet die Popularität des Standorts Deutschland für internationale Rechtsstreitigkeiten empfindlich. An einigen Gerichten ist es in bestimmten Fällen zwar zugelassen, dass die Parteien in der mündlichen Verhandlung auf die Beiziehung von Dolmetschern verzichten und stattdessen die Verhandlung auf Englisch geführt wird. Schriftsätze, Verhandlungsprotokolle und alle gerichtlichen Verfügungen und Entscheidungen, müssen aber weiter in deutscher Sprache verfasst werden. Anlagen, vor allem Verträge, müssen dem Gericht mit deutscher Übersetzung zur Verfügung gestellt werden.

Trotz der international hohen Anerkennung des deutschen Rechts und der deutschen Justiz schrecken ausländische Vertragsparteien deshalb davor zurück, für Verträge deutsches Recht und für den Streitfall die Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu wählen. Bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten werden häufig im Ausland oder vor Schiedsgerichten ausgetragen. Vor allem mittelständische Unternehmen (mehr …)

Brexit – Risiko für Englische Limiteds in Deutschland?

Nach der Abstimmung über den Brexit stehen die in anderen EU-Staaten ansässigen Gesellschaften in der Englischen Rechtsform der Limited vor der Frage, welche Auswirkungen der Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union für sie haben wird. (mehr …)