Neuer Kompetenzbereich Gesundheitswesen

Mit einer Bruttowertschöpfung von knapp 364,5 Milliarden Euro steht die Gesundheitswirtschaft für rd. 12,1 Prozent des Deutschen Bruttoinlandsprodukts, Tendenz steigend. Rund 5,8 Millionen Menschen sind im Gesundheitswesen beschäftigt. Das ist mehr als jeder siebte Beschäftigte.

Der Erfolg von Berlin als Gesundheitsmetropole gründet auf einer 300 Jahre alten Tradition als Gesundheits- und Wissenschaftszentrum. Hier wirkten in der Vergangenheit mehr als ein Dutzend Nobelpreisträger, darunter Forscher wie Rudolf Virchow und Robert Koch.

Die Fortschritte in der Medizin bei gleichzeitiger demographischer Veränderung der Gesellschaft bedingen zunehmend komplexere Versorgungsformen im stationären und ambulanten Sektor.

Die Ärzteschaft steht vor neuen Herausforderungen bezüglich beruflicher und interdisziplinärer Kooperationen. Neue Berufsfelder, wie z.B.  Physician Assistants gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hinzu kommen neue Fragestellungen, beispielsweise auf den Gebieten E-Health, Datenschutz im Gesundheitswesen und im Heilmittelwerberecht.

Auch die Immobilienwirtschaft muss bei der Entwicklung neuer Projekte auf die sich verändernden Anforderungen der alternden Gesellschaft und den Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung reagieren.

Wir stellen uns diesen Zukunftsthemen und freuen uns sehr, dass zum 01.01.2023 (mehr …)

Arbeitnehmerüberwachung: Das geht. Und das geht gar nicht. (Part II)

Nachdem sich Teil I des Beitrags schon mit der (Un-) Zulässigkeit der Überwachung von E-Mails und der Zulässigkeit der Überwachung des Browserverlaufs befasst hat, geht es hier um die Zulässigkeit des Einsatzes von Keyloggern und Detektiven. (mehr …)

Arbeitnehmerüberwachung: Das geht. Und das geht gar nicht. (Part I)

Das Bundesarbeitsgericht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatten in der jüngsten Vergangenheit über verschiedene Sachverhalte zur Überwachung von Arbeitnehmer zu entscheiden. Insgesamt zeigt sich, dass mit den Entscheidungen der Sensibilität der Themen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer Rechnung getragen wird. Auf der anderen Seite werden auch Gestaltungsspielräume für den Arbeitgeber eröffnet, Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiter aufzudecken. Hier geht es um die Überwachung privater E-Mailkorrespondenz am Arbeitsplatz und der Verlaufsdaten eines Internetbrowsers.
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