Burkhard Herzog

Als Unternehmeranwalt ist mein Anspruch nicht, Ihnen theoretisch zum Recht zu verhelfen, sondern faktisch zu Ihrem unternehmerischen Erfolg beizutragen. Gradmesser dafür ist der wirtschaftliche Erfolg.

In der Konsequenz beschränke ich mich nicht auf den Standpunkt eines externen Beraters, der lediglich auf punktuelle Anforderungen reagiert, sondern berate Sie auf der Grundlage einer intensiven Begleitung Ihrer spezifischen Unternehmensabläufe.

In allen unternehmerischen Zusammenhängen, insbesondere aber im von mir schwerpunktmäßig betreuten Bauwesen, ergibt diese Verbindung von fachjuristischer Expertise, Branchenerfahrung und Wissen um die spezifischen technischen und prozessualen Abläufe ein Fundament, das vor teuren „Konstruktionsfehlern“ schützt und mit der Planungssicherheit die Wirtschaftlichkeit erhöht. Daran dürfen Sie mich messen.

Lebenslauf

1960
Geb. in Berlin

Studium der Rechtswissenschaften
in Berlin

1985
Referendariat beim Kammergericht

1988
Zulassung zur Anwaltschaft

1995
Bestellung zum Notar

Engagiert in der Kommunalpolitik

Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV