Zur nachhaltigen Sicherung von Erfolg gehört die sorgfältige Planung der Zukunft genauso wie die aktive Weichenstellung in der Gegenwart. Insbesondere als Unternehmer sind Sie dabei gefordert, über das eigene Leben hinaus zu denken – und das frühzeitig: Das Spielfeld Ihrer Möglichkeiten umfasst mehr als Testament oder Ehevertrag, und je eher Sie davon Gebrauch machen, desto sicherer können Sie sein, dass Ihr Vermögen und die von Ihnen erarbeiteten Unternehmenswerte Bestand haben.

Übertragen Sie z.B. bereits zu Lebzeiten Unternehmen oder Grundstücke an Ihre Kinder, kann das bei geschickter Strukturierung des Vermögens erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Der Zeitpunkt spielt dabei eine wichtige Rolle: Steuerliche Freibeträge stehen jedem Beschenkten nach 10 Jahren erneut zu, sodass es sich lohnt, mit der kontinuierlichen Übertragung von Vermögen früh zu beginnen.

Weitblick ist jedoch auch in Bezug auf mögliche Risiken der Übertragung geboten. Wie können Sie sich als Schenker absichern? Unter welchen Voraussetzungen soll ein Rückforderungsrecht bestehen? Unerlässlich z.B. dann, wenn Eltern ihren Kindern eine wertvolle Immobilie schenken und ein Kind vor den Eltern ablebt, ohne eigene Nachkommen zu haben. Ohne Vorkehrungen fiele das Erbe an die Eltern zurück und die Erbschaftssteuer in doppelter Höhe an.

Nicht minder wichtig ist die individuelle Gestaltung im Bereich der letztwilligen Verfügungen, also wenn es um Testament oder Erbvertrag geht. So ist das Berliner Testament oft nicht die richtige Lösung und geht damit meist an den Erfordernissen des Unternehmers vorbei: Es ist nicht auf den Erhalt wirtschaftlicher Strukturen ausgelegt. Die darin fixierte Erbfolge widerspricht häufig den realen Lebenszusammenhängen oder Intensionen des Erblassers.

Damit Sie in aller Autonomie über Ihr Vermögen verfügen können, erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen, die Ihrer Situation als Unternehmer Rechnung tragen.

Auch dann, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, wird es kompliziert, wenn Unternehmen, Unternehmensanteile oder gewerblich genutzte Immobilien in den Nachlass fallen. Bei Unternehmen gilt es dann zunächst sicherzustellen, dass diese Strukturen bis zur abschließenden Regelung der Erbfolge effektiv weiterarbeiten. Im Falle von Personengesellschaften wird das häufig schwierig, weil Erbrecht und Gesellschaftsvertrag in Konflikt geraten. Als Unternehmeranwälte, die wir die Bereiche Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht eng miteinander verzahnt haben, können wir diese kritische Phase durch tragfähige Lösungen entspannen und schwerwiegenden Verlusten vorbeugen.

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