Wir verstehen uns als Anwälte des Mittelstandes und vertreten den Anspruch, so unternehmerisch zu sein wie unsere Mandanten. Wie unternehmerisch der Mittelstand in Berlin und Brandenburg tatsächlich ist, wissen wir, weil wir ihn – vom Handwerksbetrieb bis zu Unternehmen mit Umsätzen im dreistelligen Millionenbereich – als juristische Berater seit vielen Jahren intensiv begleiten.

So weit das Spektrum unserer Mandanten, so umfassend ist die Bandbreite der Leistungen, die wir im Zusammenhang mit Handels- und Gesellschaftsrecht anbieten:

Wir erörtern und optimieren mit Ihnen und für Sie die Aufstellung von Einzelunternehmen, Personenhandels-, Kapitalgesellschaften sowie Unternehmensverbänden bis in die Details der steuerlichen Gestaltung. Die Prüfung von Haftungsrisiken gehört zu unserer Kernkompetenz ebenso wie die Planung und Gestaltung Ihrer Unternehmensumwandlungen, also Verschmelzungen, Unternehmensspaltungen oder Formwechsel.

Wir beraten Sie im Stadium der Unternehmensgründung gerade auch im Hinblick auf die Rechtsformwahl, gestalten ihre Gesellschaftsverträge und Treuhandvereinbarungen, berücksichtigen Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts, bereiten Ihre Gesellschafterversammlungen vor oder leiten diese und beraten Sie bei der Übernahme oder Ausgliederung von Unternehmen oder Unternehmensteilen.

Wir entwickeln allgemeine Geschäftsbedingungen, beraten Sie, wenn Handelsvertreter Ausgleich verlangen, und erörtern mit Ihnen, ob die Regelungen des UN-Kaufrechts oder spezielle Regelungen des Handelskaufs vereinbart werden sollen oder einschlägig sind. Und fällt ein Vertragspartner in Insolvenz, dann wissen wir, wie Sie sich verhalten sollten.

Schellenberg Unternehmeranwälte sorgen dafür, dass juristisches Know-how unmittelbar in der konkreten unternehmerischen Praxis wirksam wird. Was immer im Unternehmen oder bei Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern an Fragen aufkommt, wird auf der Basis sicherer juristischer Entscheidungen geklärt, verhandelt und umgesetzt.

Unsere Experten in diesem Rechtsgebiet