Neuer Kompetenzbereich Gesundheitswesen

Mit einer Bruttowertschöpfung von knapp 364,5 Milliarden Euro steht die Gesundheitswirtschaft für rd. 12,1 Prozent des Deutschen Bruttoinlandsprodukts, Tendenz steigend. Rund 5,8 Millionen Menschen sind im Gesundheitswesen beschäftigt. Das ist mehr als jeder siebte Beschäftigte.

Der Erfolg von Berlin als Gesundheitsmetropole gründet auf einer 300 Jahre alten Tradition als Gesundheits- und Wissenschaftszentrum. Hier wirkten in der Vergangenheit mehr als ein Dutzend Nobelpreisträger, darunter Forscher wie Rudolf Virchow und Robert Koch.

Die Fortschritte in der Medizin bei gleichzeitiger demographischer Veränderung der Gesellschaft bedingen zunehmend komplexere Versorgungsformen im stationären und ambulanten Sektor.

Die Ärzteschaft steht vor neuen Herausforderungen bezüglich beruflicher und interdisziplinärer Kooperationen. Neue Berufsfelder, wie z.B.  Physician Assistants gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hinzu kommen neue Fragestellungen, beispielsweise auf den Gebieten E-Health, Datenschutz im Gesundheitswesen und im Heilmittelwerberecht.

Auch die Immobilienwirtschaft muss bei der Entwicklung neuer Projekte auf die sich verändernden Anforderungen der alternden Gesellschaft und den Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung reagieren.

Wir stellen uns diesen Zukunftsthemen und freuen uns sehr, dass zum 01.01.2023 (mehr …)

Bot or not?

Einige Statistiken sagen, dass es sich bei zwischen 9 und 15% aller aktiven Twitter-Accounts um Bots handelt. Andere Schätzungen gehen von bis zu 30% aller aktiven Konten aus. Die Nutzung von Social Bots im US Wahlkampf aber auch in anderen Ländern hat gezeigt, welche erheblichen Auswirkungen die hierdurch geschaffenen virtuellen Echo-Kammern können haben können. (mehr …)

Schellenberg Unternehmeranwälte ist Gastgeber des 5. ADVOC Junior Meetups in Berlin

Wir von Schellenberg Unternehmeranwälte hatten die große Freude, Gastgeber des 5. ADVOC Junior Meetups zu sein, das am 6.und 7. Oktober 2017 in Berlin stattfand. Rechtsanwälte aus elf Ländern haben intensiv die rechtlichen Fragen des Social Media Marketings und des Einsatzes von Social Bots diskutiert. Herzlichen Dank an alle Gäste für die wertvollen Beiträge!

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Arbeitnehmerüberwachung: Das geht. Und das geht gar nicht. (Part II)

Nachdem sich Teil I des Beitrags schon mit der (Un-) Zulässigkeit der Überwachung von E-Mails und der Zulässigkeit der Überwachung des Browserverlaufs befasst hat, geht es hier um die Zulässigkeit des Einsatzes von Keyloggern und Detektiven. (mehr …)

Arbeitnehmerüberwachung: Das geht. Und das geht gar nicht. (Part I)

Das Bundesarbeitsgericht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatten in der jüngsten Vergangenheit über verschiedene Sachverhalte zur Überwachung von Arbeitnehmer zu entscheiden. Insgesamt zeigt sich, dass mit den Entscheidungen der Sensibilität der Themen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer Rechnung getragen wird. Auf der anderen Seite werden auch Gestaltungsspielräume für den Arbeitgeber eröffnet, Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiter aufzudecken. Hier geht es um die Überwachung privater E-Mailkorrespondenz am Arbeitsplatz und der Verlaufsdaten eines Internetbrowsers.
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Social Media Plugins auf Websites (Facebook, Google 1+, etc.) und der Datenschutz

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 09.03.2016, Az. 12 O 151/15) ist der Auffassung, dass Unternehmen den „Gefällt mir-Button“ von Facebook nicht auf ihrer Website einbinden dürfen, ohne dass der Besucher der Website vor der Aktivierung des Buttons auf dessen Funktionsweise und die Datenübermittlung an Facebook hingewiesen wird und der Nutzer seine ausdrückliche Einwilligung hierzu erklärt hat. (mehr …)